Intensivkurs 2. Staatsexamen Zivilrecht

    Mein Intensivkurs 2. Staatsexamen dient der intensiven Vorbereitung auf die zivilrechtlichen Prüfungen im 2. Juristischen Staatsexamen. Ich biete ihn zweimal jährlich an, einmal im Frühjahr (März - Mai) und das zweite Mal im Herbst (September - November), jeweils montags von 17.00 bis 18.45 Uhr. Hier finden Sie die genauen Termine.

    Achtung:

    Dieser Kurs findet ab sofort - wie inzwischen alle Kurse - stets als interaktives Live-Webinar statt. Dies hat in den vergangenen Kursen technisch und didaktisch sehr gut funktioniert und erspart Ihnen eine Menge Aufwand! Die Einzelheiten hierzu habe ich unter Interaktives Live-Webinar beschrieben. Wie Sie an der ersten Sitzung (unverbindlich) teilnehmen und sich anmelden können, erfahren Sie unter Anmeldung / Kursgebühren. 

    Montag abends (jeweils 17.00 - 18.45 Uhr) werden wir das gesamte Verfahrensrecht ausführlich behandeln, und zwar sowohl das Erkenntnisverfahren als auch das Verfahren der Zwangsvollstreckung. In jeder Sitzung werden wir die unterschiedlichen Möglichkeiten üben, wie zu tenorieren ist, also Hauptsache, Kostenentscheidung, Vollstreckbarkeit und Streitwertbeschluss.

    Grundlage für das Erkenntnisverfahren wird das Buch von Knöringer "Die Assessorklausur im Zivilprozess" sein; außerdem bekommen Sie eine kleine Sammlung mit Fällen, an Hand deren wir die unterschiedlichen Tenöre einüben. Wir werden besonderen Wert auf korrekten Aufbau und eine nachvollziehbare Darstellung der Lösung legen; eine gute Klausur zeichnet sich nicht zuletzt dadurch aus, dass die relevanten Fragen an der richtigen Stelle - in der Regel in den Entscheidungsgründen eines Urteils - abgearbeitet sind. Es ist deshalb für den Erfolg dieses Intensivkurses sehr hilfreich, wenn Sie die in jeder Sitzung besprochenen Kapitel während der folgenden Woche intensiv vor- und nachbereiten, so anstrengend dies auch sein mag!

    Im Zentrum der Behandlung des Zwangsvollstreckungsrechts stehen die Rechtsbehelfe, insbesondere Vollstreckungsabwehrklage (§ 767 ZPO), Drittwiderspruchsklage (§ 771 ZPO) und die sofortige Beschwerde (§ 793 ZPO), und zwar auch in Verbindung mit dem ZVG; beim Recht der Gesamtvollstreckung, also dem Insolvenzverfahren, stehen im Mittelpunkt das Aussonderungsrecht (§ 47 InsO), das Recht auf abgesonderte Befriedigung (§§ 48 ff. InsO) und die §§ 103 ff. InsO.

    Neben diesen verfahrensrechtlichen Schwerpunkten werden wir in jeder Sitzung wichtige Themen des materiellen Rechts wiederholen. Es hat sich nämlich gezeigt, dass man während des Referendariats doch allzu viel von dem vergisst, was im materiellen Recht unverzichtbar ist; auch im 2. Staatsexamen liegt der Schwerpunkt der Klausuren klar im materiellen Recht! Ich werde Ihnen deshalb in jeder Stunde das Thema ankündigen, mit dem wir uns in der nächsten Sitzung beschäftigen werden; um Ihnen die Einarbeitung zu erleichtern, erhalten Sie einen Fragenkatalog, an Hand dessen Sie das Thema vorbereiten können. Schließlich bekommen Sie zu jedem Thema ein mehrseitiges Skript, in dem alle relevanten Fragen kurz und prägnant dargestellt sind, natürlich auf der Grundlage der Rechtsprechung des BGH. Diese Skripte sollten Sie unbedingt gründlich durcharbeiten und alle (!) zitierten Normen nachlesen; nur so können Sie in der kurzen Zeit viel wiederholen und Ihre Gesetzeskenntnis deutlich verbessern. (Ich weiß, dass dies sehr mühsam ist, kann es aber leider nicht ändern!)

    Wir werden schließlich eine Musterklausur besprechen, um das Gelernte exemplarisch anzuwenden.

    Als Teilnehmer meines Intensivkurses 2. Staatsexamen können Sie außerdem über 5.000 Karteikarten zum gesamten Verfahrensrecht (ZPO, StPO und VwGO) und zu den materiellen Nebengebieten (FamFG; UnterhaltsR; Erbschein; ArbeitsR und ArbeitsprozessR; StVG) zum um € 100,- reduzierten Vorzugspreis von insgesamt € 470,- über mich beim Juristischen Forum Dr. Peter Jacoby, Tübingen erwerben; wenn Sie nur die ca. 2.900 zivilrechtlichen Karteikarten (ZPO, ZV, FamFG, UnterhaltsR, Erbschein, ArbeitsR und ArbeitsprozessR, StVG) erwerben möchten, kosten diese € 235,-. Wenn Sie Karteikarten erwerben wollen, schreiben Sie mir bitte nach Kursbeginn eine Mail mit der Adresse, wohin die Karten Ihnen zugeschickt werden sollen; die Abwicklung erfolgt direkt über das Juristische Forum Dr. Peter Jacoby, Tübingen.


    SIE KÖNNEN JEDERZEIT IN DEN LAUFENDEN KURSEN PROBEHÖREN!
    Bitte sehen Sie nach unter Probehören!

     

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