Systematischer Kurs 1. Staatsexamen, Zivilrecht

    Zur Vorbereitung auf das erste Juristische Staatsexamen biete ich einen systematischen Intensivkurs im Zivilrecht an. Der Kurs findet zweimal im Jahr statt (März – August und September – Februar), endet somit rechtzeitig vor den Examensterminen; hier finden Sie die genauen Termine. Jeder Kurs umfasst 40 Sitzungen à vier akademische Stunden, und zwar zwei Sitzungen pro Woche, nämlich dienstags und donnerstags jeweils von 17.00 bis 20.00 Uhr.

    Der Kurs findet - wie inzwischen alle Kurse - als interaktives Live-Webinar statt. Die Einzelheiten hierzu habe ich auf dieser Homepage unter Interaktives Live-Webinar beschrieben. Wie Sie an der ersten Sitzung (unverbindlich) teilnehmen und sich anmelden können, erfahren Sie unter Anmeldung / Kursgebühren.

    Diesem systematischen Kurs liegt folgendes System zugrunde:

    Ich unterrichte ausschließlich in kleineren Gruppen. Nur so ist das intensive gemeinsame Arbeiten möglich. Ich möchte unbedingt verhindern, dass Teilnehmer den Kurs als reine Vortragsveranstaltung missverstehen, bei der sie meine Ausführungen schlicht zur Kenntnis nehmen und dann sofort wieder vergessen. Dann nämlich träte genau der Effekt ein, der vielen anderen Veranstaltungen innewohnt: Im Ergebnis hat es zu wenig gebracht.

    Es ist daher sehr erwünscht und sinnvoll, sich aktiv am Kurs zu beteiligen, sei es durch Fragen, sei es durch sonstige Beiträge. Dies gilt natürlich auch für diejenigen Teilnehmer, die eine (natürliche) Scheu davor haben, vor einer größeren Gruppe eigene Gedanken zu formulieren oder Fragen zu stellen. Diese Hemmschwelle müssen Sie als Juristen überwinden, nicht zuletzt für Ihre mündliche Prüfung.

    Beteiligen Sie sich deshalb bitte aktiv an dem Kurs. Es ist Ihre Chance! Es ist völlig gleichgültig, ob Ihre Frage oder Ihr sonstiger Redebeitrag scheinbar „dumm“ sind oder Unkenntnis verraten könnten: Es kommt allein auf Ihr eigenes Verständnis an; dieses Verständnis werden Sie aber nur gewinnen, wenn Sie den Mut haben, Schwierigkeiten zu formulieren, mögen andere Kursteilnehmer diese Schwierigkeit auch nicht selbst teilen. Seien Sie deshalb bitte sicher, dass viele Kursteilnehmer sich insgeheim freuen, wenn Sie eine scheinbar leichte Frage stellen, weil sich jeder dann vielleicht das nächste Mal selbst getraut, ebenfalls leichte Fragen zu stellen. Insoweit sitzen wir alle in einem Boot!

    Um Ihnen die Angst vor der aktiven Teilnahme am Kurs zu nehmen, duzen wir einander; dies wird Ihnen anfangs nicht ganz leicht fallen, aber Sie werden sich daran gewöhnen. Machen Sie bitte von dem Angebot Gebrauch, mich alles zu fragen, was Ihr Verständnis für die zivilrechtliche Rechtsordnung erhöht.

    Es handelt sich um einen systematischen Unterricht. Deshalb werden systematische und dogmatische Bezüge der verschiedenen zivilrechtlichen Rechtsgebiete zueinander deutlich. Ich lege größten Wert darauf, grundlegende Strukturen zu erklären. Denn erstens setzen erfolgreiche Klausuren unabdingbar voraus, die zu beantwortende Frage präzise und exakt zu benennen; zweitens ist ein systematisches, aus dem Gesetzestext selbst abgeleitetes Argument stets das beste. Dies ist mittlerweile auch wissenschaftlich belegt: "Eine weitgehend fallweise Vermittlung kann der Komplexität des Prüfungsstoffs nicht gerecht werden." (Vgl. Hermann/Hillenkamp/Tag, JuS 1991, 789, 791).

    Um die systematischen Zusammenhänge zu erläutern, werden wir ständig eine Vielzahl kleiner Fälle besprechen, die der Veranschaulichung dienen. Um von vornherein einzuüben, wie man jeden juristischen Fall anzugehen hat, werden wir die einzelnen Beispielsfälle stets „klausurmäßig“ mündlich lösen: Wir werden uns insbesondere am üblichen Aufbau orientieren, so dass für jeden immer ersichtlich ist, an welcher Stelle das soeben behandelte Problem bei der Lösung eines Falles auftaucht.

    Wir behandeln das gesamte Stoffgebiet nach den einschlägigen Bestimmungen der JAPrO. Die Themen der Kurse erfassen somit alle Haupt- und Nebengebiete. Natürlich werde ich dabei Schwerpunkte setzen, um die gemeinsamen Strukturen zu unterstreichen: Die erfolgreiche Lösung eines Klausurproblems zeigt sich nicht am Einzelfallwissen, sondern am Verständnis der grundlegenden Wertentscheidungen der Rechtsordnung; man muss aber auch in der Lage sein, diese Wertentscheidungen begründet darzustellen.

    Sie können sich visuell und akustisch voll auf den zu vermittelnden Stoff konzentrieren. Jedes Rechtsgebiet bilde ich nämlich an Hand vieler Folien und Zeichnungen, die ich Ihnen am Bildschirm zeige,  visuell ab (Whiteboard); am Ende einer jeden Sitzung schicke ich Ihnen diesen "Tafelaufschrieb" zu, so dass Sie eine große Hilfe für die Nachbereitung haben; Sie sollten unbedingt die Fälle, die wir besprochen haben, noch einmal wiederholen, möglichst in einer kleinen Arbeitsgruppe! Sie lernen, wie man komplexe Fälle "zerlegt" und dadurch lösbar macht. Der Kurs lebt also vom intensiven Dialog zwischen Ihnen und mir. Nur wenn Sie die juristischen Probleme selbst formulieren, lernen Sie, diese auch in einer Klausur sachgerecht zu behandeln. Und dies müssen Sie üben!

    Alle Folien, die ich Ihnen zeige, erhalten Sie als Karteikarten zur Nacharbeitung ausgehändigt, entweder persönlich oder per Post; es sind ca. 3.000 Karteikarten zum Zivilrecht.  Die Karteikarten enthalten nicht nur die systematischen Bezüge, die wir gemeinsam im Unterricht besprochen haben, sondern auch alle Einzelheiten, selbst wenn wir die eine oder andere nicht ausführlich behandelt haben. Auf diese Weise können Sie sicher sein, den gesamten Prüfungsstoff größtenteils im Unterricht behandelt, jedenfalls aber auf den Karten abgebildet zu haben.

    Sie sollten die jeweiligen Karteikarten am selben, spätestens am nächsten Tag noch einmal durcharbeiten. Nach weiteren drei Tagen sind dieselben Karteikarten wiederum intensiv durchzuarbeiten; zumeist geht dies dann sehr schnell, da sich ein Großteil des Stoffes bereits eingeprägt hat. Beim Durcharbeiten werden Fragen auftauchen. Sie sind dringend aufgefordert, sämtliche Fragen zu stellen!

    Die Karteikarten zu den einzelnen Rechtsgebieten ermöglichen es, in kurzer Zeit bestimmte Themen noch einmal vertieft durchzuarbeiten und zu repetieren. Die Karteikarten sind systematisch aufgebaut und mit Fallbeispielen erläutert. Es ist unerlässlich, den Inhalt der Karteikarten zu verstehen, nicht aber auswendig zu lernen.

    Da ich selbst nur Zivilrecht unterrichte, biete ich Ihnen an, die entsprechenden Karteikarten auch für Strafrecht und öffentliches Recht beim Juristischen Forum Dr. Peter Jacoby, Tübingen zu erwerben, und zwar zum Vorzugspreis von € 200,- pro Rechtsgebiet.

    Wir werden im systematischen Kurs auch schriftliche Klausuren besprechen, die Sie zu Hause vorbereiten können. Wie viele dies sind, hängt davon ab, wie sicher die Teilnehmer den Stoff beherrschen. Diese Klausuren dienen aber nur der Verdeutlichung und Veranschaulichung. Wer Interesse daran hat, das Klausurenschreiben intensiv zu üben, kann an meinem Klausurenkurs 1. Staatsexamen teilnehmen; dieser ist allerdings nicht Bestandteil des systematischen Kurses.

    II. Inhaltsübersicht

    I.        Einführung:

    - Anspruchsaufbau

    - Freistellungsanspruch, insbesondere GesSchuld-Ausgleich

    - Einwendungskonzept des ZivR

    - Einreden, insbes. Mängeleinrede

     

    II.       AT und Exkurse:

              - Trennungs- und Abstraktionsprinzip, abstr. Schuldversprechen

    - Veräußerung von Gegenständen (Sachen und Rechten)

    - Allg. Schuldinhalte, insbesondere Unterlassungs- und Aufwendungsersatzansprüche

    - Dekl. (kausales) Schuldanerkenntnis, Vergleich, Schuldänderungsvertrag

    - Bedeutung § 818 IV BGB

    - Zustimmung Dritter

    - Gestaltung durch RG oder durch richterliches Gestaltungsurteil

    - Schweigen als WE

    - Drittwirkungen

    - RechtsscheinsTB

    - Zurechnungsnormen

     

    III.     ZPO und Zwangsvollstreckung

               - Erkenntnisverfahren

               - Vollstreckungsabwehr- und Drittwiderspruchsklage mit ihren Verlängerungen

     

    IV.     Sekundäransprüche

               - Störungen relativer Rechtspositionen (§§ 280 ff. BGB)

               - Störungen absoluter Rechtspositionen (§§ 823 ff. BGB)

               - Verschuldensunabhängige Haftung

     

    V.       GesellschaftsR

     

    VI.     Schuldrecht AT und Schuldverträge:

              - Erfüllung an Dritte und durch Dritte, Lösungsberechtigte

              - Schuldübernahme und Zession

              - Anerkenntnis, Vergleich und Änderungsvertrag

     

    VII.    GoA und EBV

     

    VIII.  SicherungsR und Exkurse:

    - System der Sicherungsrechte

    - Akzessorietätsgrundsatz

    - Sicherungsvertrag

    - ImmobiliarR und ZVG

    - Mehrheit von Sicherungsgebern

    - Mehrheit von Sicherungsnehmern

     

    IX.      BereicherungsR

               - LeistungsK und NichtleistungsK

               - Kondiktion bei Leistung als, durch und an Dritte

     

    X.       Rückgriff

               - Rückgriffsmöglichkeiten

                - gestörte Gesamtschuld

     

    XI.     FamilienR und ErbR


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